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Mitarbeiterin Kita mit Kindern

Quereinstieg Zweitkraft Kita

Anpassungsqualifizierung gemäß Landesverordnung zur Personalqualifikation in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen

Der derzeitige Arbeitsmarkt ist von Fachkräfte- und Personalmangel geprägt. Eltern sind auf eine sichere, geregelte Betreuungssituation ihrer Kinder angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wir qualifizieren die Teilnehmer*innen nach der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) als Zweitkraft für Kindertageseinrichtungen.

Mit der Qualifizierung werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
• Erleichterung des Quereinstiegs in die frühkindliche Bildung
• gleichmäßige Ausgestaltung der kindheitspädagogischen Grundqualifizierung
• Absicherung einer Mindestqualität bei der Ausgestaltung der Angebote.

Inhalte:

  • Berufliche Identität weiterentwickeln
  • Pädagogische und psychologische Grundlagen
  • Allgemeine rechtliche Grundlagen und Kinderschutz
  • Bildung und Erziehung

Der Praxisbezug wird in Form eines Praktikums und anschließender Reflexion hergestellt.

  • Kommunikation und Interaktion
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Sprachförderung

FAQ - Quereinstieg Zweitkraft Kita

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

  • Der Nachweis eines eintragsfreien, erweiterten Führungszeugnisses
  • Um eine Anpassungsqualifizierung geltend machen zu können, benötigen die Teilnehmenden folgende Voraussetzungen:
    „Die kindheitspädagogische Grundqualifizierung nach dieser Rahmenempfehlung richtet sich an Quereinsteigende, die neben der persönlichen
    Eignung einen Studiengang gemäß § 3 Nummer 3 und 4 bzw. eine Ausbildung nach § 4 Nummer 3 und 4 PQVO (neu) absolviert haben.“

Wie lange dauert die Qualifizierung?

  • 800 Unterrichtseinheiten
  • 500 Stunden Praktikum

Der Unterricht findet vormittags statt. Unterrichtsfreie Zeiten sind überwiegend gemäß der Schulferien im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgesehen.

Wo kann ich eine Förderung beantragen?

Die Qualifizierung  ist vollumfänglich förderfähig über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit!

Welchen Abschluss erlange ich?

Die Teilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat über das Absolvieren der Anpassungsqualifizierung. Hiermit kann die staatliche Anerkennung des Landes für den Einsatz als Zweitkraft Kita erwirkt werden.

Für den erfolgreichen Abschluss müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Fehlzeiten haben  10% des Stundenumfangs nicht überschritten
  • 500 Stunden Praktikum wurden absolviert
  • die Abschlussprüfung wurde bestanden

Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gern. An diesen Standorten bieten wir den Quereinstieg Zweitkraft Kita an:

Schleswig-Holstein:

Eckernförde

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