Jetzt den nächsten großen Schritt wagen.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!

Icon Telefon

Schreiben Sie uns eine E-Mail!

Icon E-Mail

Berufsabschluss nachholen
Vorbereitung auf die Externenprüfung

Mit Ihrer Berufserfahrung und unserer Unterstützung zum anerkannten Berufsabschluss!

Wenn Sie das 1,5-fache der Ausbildungsdauer als Berufserfahrung nachweisen können, dürfen Sie vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihre Berufsabschlussprüfung ablegen (§ 45 Abs. 2 BBiG)

Damit diese Prüfung auch sicher und beim ersten Mal bestanden wird, ist die Vorbereitung darauf entscheidend. Mit unseren Vorbereitungskursen auf die Externenprüfung helfen wir Ihnen dabei!

Icon Kontakt
Persönliche Betreuung
Icon förderbar
100% förderbar
Icon Ziel
Mit IHK-Abschluss