Bildungszeiten bei der DAA Bremen
„Lebenslanges Lernen“ ist wichtig und soll gefördert werden. Deshalb haben Arbeitnehmer*innen mit einem Arbeitsplatz im Land Bremen gemäß dem Bremischen Bildungszeit(urlaubs-)gesetz einen Anspruch darauf, innerhalb von 2 Jahren
10 Tage bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen zu beantragen. Hier gibt es Angebote für zusammenhängende Mehrtagesseminare wie auch für einzelne Tage.
Die Teilnahme an Bildungszeiten wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die Themen der Veranstaltung müssen keinen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit haben.
Die Themen der Bildungszeiten der DAA Bremen kommen aus den Bereichen der politischen, allgemeinen und beruflichen Bildung. Sie werden in Bremen oder in der Bildungs- und Freizeitstätte der Arbeitnehmerkammer in Bad Zwischenahn durchgeführt.